Fahrordnung

Fahrordnung der  OFF-ROAD-Freunde Kurpfalz e.V


Unser Fahrgelände befindet sich auf dem Gelände der Firma Klausing.

Den Anordnungen der OFF-ROAD-Freunde Kurpfalz e.V., der Geschäftsleitung der Firma Klausing und deren Mitarbeitern ist immer Folge zu leisten.


  • Auf dem Gelände und den Zufahrtswegen gilt die StVO (Gurtpflich etc.).
  • Auf dem Gelände darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  • Der Ladebetrieb hat immer Vorrang.
  • Gesiebte oder sortierte Materialien dürfen nicht befahren.
  • Zufahrten oder Arbeitsmaschinen dürfen nicht zugeparkt werden.
  • Die Waage und der Waschplatz dürfen nicht befahren oder benutzt werden (keine Fahrzeugreinigung).
  • Es gilt  bei Dunkelheit Fahrverbot im Gelände.
  • Keine stehenden Personen befördern.
  • Spielende Kinder von Steilhängen und Fahrstrecken fernhalten. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Kein Fahren ohne Führerschein.
  • Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, Quads und Motorräder gilt auf dem Gelände ein generelles Fahrverbot.
  • Für jedes nicht angemeldete Fahrzeug, das keine Sportgeräteversicherung hat, muss eine Tagesversicherung von derzeit 5,00 € abgeschlossen werden.
  • Alle Fahrzeuge müssen sich in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befinden.


Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit Platzverweis rechnen.


Gültig seit September 2017

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